Abkommen MERCOSUR


Besonderheiten bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen


Die deutsche Zollverwaltung hat Informationen betr. der Besonderheiten bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen im Rahmen des neuen Abkommens mit den MERCOSUR-Staaten veröffentlicht. Nähere Informationen können unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2026/wup_warenverkehr_mercosur_staaten_4.html eingesehen werden.