Künftig wird in den Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen auch die Steuer-ID abgefragt werden. Hintergrund ist das Bewilligungskriterium des Art. 39 Buchst. a) des Unionszollkodexes (UZK). Demnach darf der Antragsteller keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit begangen haben.
Quelle: zoll.de

