Wie die Europäische Kommission bekanntgegeben hat, kann das Interimshandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab dem 01. Mai 2026 vorläufig angewendet werden.
Die WuP‑online‑Datenbank wird zum 1. Mai 2026 entsprechend aktualisiert.
Quelle: zoll.de


Wie die Europäische Kommission bekanntgegeben hat, kann das Interimshandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab dem 01. Mai 2026 vorläufig angewendet werden.
Die WuP‑online‑Datenbank wird zum 1. Mai 2026 entsprechend aktualisiert.
Quelle: zoll.de