Freihandelsabkommen EU-Mercosur


Vorläufige Anwendung ab dem 01. Mai 2026


Wie die Europäische Kommission bekanntgegeben hat, kann das Interimshandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten ab dem 01. Mai 2026 vorläufig angewendet werden.

Die WuP‑online‑Datenbank wird zum 1. Mai 2026 entsprechend aktualisiert.

Quelle: zoll.de