Die Ausgabe 2023 des Merkblattes zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen enthält eine neue Definition des Einführers zur Angabe in Zollanmeldungen bei der Einfuhr.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung: www.zoll.de.