Inbetriebnahme des EU-Trader-Portals


Seit dem 02. Oktober 2017 ist die Antragstellung mitgliedstaatenübergreifender Bewilligungen über das EU-Trader Portal zugelassen


Über das Portal können Anträge auf Bewilligungen in elektronischer Form gestellt und die Bewilligungen mitgeteilt werden. Zollrechtliche Bewilligungen, die ausschließlich in Deutschland abgewickelt werden müssen auch weiterhin papiermäßig beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

www.zoll.de