Dieser Aufforderung sollte nicht nachgekommen werden. Gemäß dem Präferenzabkommen zwischen der EU und Südkorea sind Anfragen bzw. Überprüfungen direkt an die zuständigen deutschen Zollbehörden zu richten. Außerdem werden offensichtlich Firmendaten abgefragt die eindeutig firmeninterne Informationen preisgeben würden.