Warenursprung und Präferenzen


Chile tritt REX-Abkommen bei


Seit dem 1. Februar 2025 nimmt Chile am REX-Verfahren (Registrierter Ausführer) teil, wodurch sich Änderungen bei den Präferenzursprungsnachweisen ergeben. Die Vorlage einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sowie Erklärungen auf der Rechnung sind nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Dt. Zollverwaltung (www.zoll.de) zur Verfügung.