Die Übergangsregeln für das Regionale Übereinkommen zwischen der EU, den EFTA-Staaten und weiteren Ländern enden zum 1. Januar 2025. Das hat Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation – sowohl bei der Ausstellung von Präferenznachweisen als auch auch bei den Lieferantenerklärungen.
Im Rahmen unserer im Herbst 2024 stattfindenden Seminare informieren wir ebenfalls über das Thema. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik "Seminare". Gerne beraten wir Sie hierzu auch im Rahmen eines persönlichen Gespräches.