Die ATLAS-Info 0336/22 informiert über den Beginn der Zertifizierung von Teilnehmersoftware hinsichtlich des "zentralen Austausches von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen" (kurz ZELOS).
Wenn Unternehmen alle Voraussetzungen für den Empfang der ZELOS-Nachrichten geschaffen haben und dies in den ATLAS-Teilnehmerstammdaten hinterlegt wurde, besteht seitens der Zollbehörden die Möglichkeit, Unterlagen und/oder Stellungnahmen zu einem Bezugsvorgang (Zollanmeldung) elektronisch beim Unternehmen anzufordern.