Der Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen wurde umfassend überarbeitet und aktualisiert. Der Fragebogen ist ab dem 01. Juni 2026 für sämtliche zollrechtliche Bewilligungen, die im Teil I - Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens - genannt sind, im Rahmen des Antrags- und Überwachungsverfahrens (Monitoring) zu verwenden.
Quelle: www.zoll.de

